Der Verkauf von Waldpilzen in Polen deckt das Benzin und kleine Extras. Zum Leben reicht es nicht. Der einfachste und sicherste Weg ist eine Aufkaufstelle (punkt skupu). Ein Markt zahlt mehr, verlangt aber ein Zertifikat (atest). Der Verkauf an Verbraucher am Straßenrand oder über Online-Anzeigen ist nicht erlaubt.
Bitte beachten: Das sind allgemeine Informationen auf Grundlage der Rechtslage vom 30. Oktober 2026, keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln und Preise ändern sich. Prüfe die Gesetze in ISAP, frag die örtliche Sanitätsstation (Sanepid) und das Forstamt (nadleśnictwo), und bei Steuerfragen ruf die Nationale Steuerinformation (Krajowa Informacja Skarbowa, KIS) an: +48 22 330 03 30.
Was Aufkaufstellen und Märkte zahlen
Es gibt keinen einheitlichen landesweiten Preis. Aufkaufstellen senken die Preise, wenn es viele Pilze gibt, und sortieren sie in Güteklassen. Unten stehen Preise von benannten Orten und Terminen der Saison 2026.
| Art | Aufkaufstelle (Lebuser Land, 13. Sep. 2026) | Markt (Kleinpolen, 20. Sep. 2026) |
|---|---|---|
| Steinpilz (prawdziwek, borowik) | etwa 15 zł/kg Klasse I, 7 zł Klasse II, 5 zł Klasse III | 60 bis 90 zł/kg |
| Pfifferling (kurka) | 20 zł/kg (zwei Wochen zuvor 30 zł) | etwa 60 zł/kg |
| Maronenröhrling (podgrzybek) | 8 zł/kg; der Aufkäufer warnte, dass er auf dem Höhepunkt eines Schubs nur 3 zł zahlen könnte | 50 bis 70 zł/kg |
Klasse I bedeutet junge, feste, weiße Steinpilze. Im Juli 2026 boten Sammler Pfifferlinge in Schlesien für etwa 30 zł/kg an und in Pommern für bis zu 55 zł/kg. Auf OLX fielen die Pfifferlingspreise im August auf 20 bis 35 zł/kg. Geschäfte verlangten über 100 zł/kg. Ein Markt zahlt mehr, weil dort ein Zertifikat, eine Marktgebühr und Stunden hinter einem Stand dazukommen.
Was ein Tag realistisch einbringt
Für den Tagesverdienst gibt es keine verlässliche Statistik. Hier ein Beispiel mit den Aufkaufstellenpreisen vom September 2026 aus dem Lebuser Land. Es ist eine Rechnung, kein Durchschnitt.
- Guter Tag: 10 kg Maronenröhrlinge zu 8 zł, 2 kg Pfifferlinge zu 20 zł und 2 kg Steinpilze der Klasse I zu 15 zł. Das sind 150 zł vor den Spritkosten.
- Höhepunkt eines Schubs: Dieselben 10 kg Maronenröhrlinge zu 3 zł bringen 30 zł.
- Schlechter Tag: ein paar Pilze für das eigene Abendessen und die Kosten der Fahrt.
Rechne mehrere Stunden Laufen, Putzen und die Lieferung an den Aufkäufer am selben Tag dazu. Pilze verlieren schnell an Qualität, und wurmige bringen weniger oder werden abgelehnt. Einen guten Tag findest du in der Pilzprognose.
Wo und wie du legal verkaufst
Aufkaufstelle (punkt skupu)
Das ist der einfachste Weg. Das Lebensmittel- und Ernährungssicherheitsgesetz (ustawa o bezpieczeństwie żywności i żywienia) gilt nicht für Personen, die einzeln Wildpilze von der amtlichen Liste sammeln (Art. 2 Abs. 2). Die Pflichten liegen beim Aufkäufer: Er muss einen Pilzklassifizierer oder Pilzsachverständigen beschäftigen (Art. 71) und für die gekauften Pilze ein Zertifikat besitzen (§ 3 Abs. 1 der Verordnung). Du bringst saubere, nach Arten sortierte Pilze, und der Aufkäufer prüft, wiegt und zahlt.
Markt (targowisko)
Frische Wildpilze dürfen Verbrauchern nur in Geschäften oder auf Märkten angeboten werden, und nur mit einem Zertifikat (§ 4 Abs. 1 der Verordnung). Auf einem Markt zahlst du außerdem die örtliche Marktgebühr (opłata targowa), die die Gemeinde festlegt. Ein Zertifikat gilt nur für die geprüfte Charge, mische also keine Pilze dazu, die sich niemand angesehen hat.
Straßenrand
Der Verkauf von Pilzen an Verbraucher am Straßenrand ist gesetzeswidrig, auch mit Zertifikat, weil eine Parkbucht weder ein Markt noch ein Geschäft ist. Sanitätsstationen sagen, der Verkauf an einem nicht zugelassenen Ort oder ohne Zertifikat kann ein Bußgeld von 500 bis 5000 zł bedeuten. Auf kommunalem Grund gilt außerdem Art. 60[3] des Ordnungswidrigkeitengesetzbuchs (Kodeks wykroczeń; Verkauf außerhalb der von der Gemeinde festgelegten Orte), mit einem Bußgeld von bis zu 5000 zł und der Einziehung der Ware. Wer den Straßenstreifen ohne Genehmigung der Straßenverwaltung belegt, muss das Zehnfache der Gebühr zahlen (Art. 40 Abs. 1 und 12 des Gesetzes über öffentliche Straßen, ustawa o drogach publicznych).
Online
Anzeigen auf OLX oder in Gruppen sozialer Netzwerke, mit Abholung von zu Hause oder Lieferung, sind nach § 4 Abs. 1 weder ein Geschäft noch ein Markt. Für eine Privatperson ist das kein legaler Weg, frische oder getrocknete Wildpilze zu verkaufen. Der Verkauf von Lebensmitteln als Gewerbe erfordert die Anmeldung beim Sanepid und die Einhaltung der Regeln für Lebensmittelbetriebe.
Das Zertifikat (atest): wer es ausstellt und was geprüft wird
Ein Zertifikat für frische Pilze (atest na grzyby świeże) stellt ein Pilzklassifizierer (klasyfikator grzybów) oder ein Pilzsachverständiger (grzyboznawca) aus. Ein Zertifikat für getrocknete Pilze stellt nur ein Pilzsachverständiger aus. Nicht jede Sanepid-Station stellt selbst Zertifikate aus. Manche bieten nur eine kostenlose Prüfung von Pilzen für den eigenen Tisch an. Ruf die örtliche Station an und frag, wer in der Nähe Zertifikate ausstellt und was es kostet.
Frische Pilze müssen Art. 42 Abs. 1 des Lebensmittel- und Ernährungssicherheitsgesetzes erfüllen:
- eine Art je Charge, ohne Schimmel,
- ganze Fruchtkörper, höchstens einmal längs des Stiels geschnitten,
- keine lebenden Larven, und wurmige Pilze höchstens 5 % des Gewichts,
- organische Verunreinigungen wie Nadeln oder Moos höchstens 0,3 % und mineralische Verunreinigungen höchstens 1 %.
Seit dem 4. Dezember 2024 enthält die Zertifikatsvorlage die Grenze von 48 Stunden Lagerung bei bis zu 10 °C nicht mehr. Getrocknete Pilze für Verbraucher müssen in Einzelpackungen sein, die mit der Art, der Zertifikatsnummer und dem Erntejahr gekennzeichnet sind.
Nur Arten, die in Anlage 1 der Verordnung aufgeführt sind, dürfen verkauft werden. Steinpilz, Pfifferling und Maronenröhrling stehen auf der Liste. Einige aufgeführte Arten dürfen nur verkauft werden, wenn sie kultiviert sind, und Morcheln nur aus Gärten, Gärtnereien und Grünflächen. Geschützte Arten dürfen gar nicht gesammelt werden. Zur sicheren Bestimmung siehe Pilzvergiftungen vermeiden.
Sammeln für den Eigenbedarf und gewerbliches Sammeln
Das Waldgesetz (ustawa o lasach) öffnet Staatswälder für das Sammeln von Waldprodukten (runo leśne) für den eigenen Bedarf und für industrielle Zwecke. Das Sammeln für industrielle Zwecke erfordert einen Vertrag mit dem Forstamt, das ihn ablehnen muss, wenn das Sammeln dem Wald schadet (Art. 27). Das Gesetz definiert diese Begriffe nicht. In der Praxis sammeln die Leute von Hand und verkaufen einen Teil ihrer Ausbeute ohne Vertrag an Aufkaufstellen. Wenn du das Sammeln in größerem Umfang organisierst, zum Beispiel mit angeheuerten Sammlern für ein Unternehmen, frag das Forstamt, bevor du anfängst.
Wo das Sammeln nicht erlaubt ist:
- junge Anpflanzungen unter 4 m, Versuchsflächen, Saatgutbestände, Wildrückzugsgebiete, Quellgebiete und Erosionszonen (Art. 26 Abs. 2 des Waldgesetzes),
- Wälder mit zeitweiligem Betretungsverbot, zum Beispiel bei hoher Brandgefahr (Art. 26 Abs. 3),
- gekennzeichnete Sammelverbotsgebiete (Art. 30 Abs. 1 Punkt 7) und Privatwälder mit einem Schild „Betreten verboten“ (Art. 28),
- Nationalparks und Naturschutzgebiete, außer an Stellen, die der Parkdirektor oder die Regionaldirektion für Umweltschutz ausgewiesen hat (Art. 15 Abs. 1 Punkt 13 des Naturschutzgesetzes, ustawa o ochronie przyrody).
Das Sammeln an einem verbotenen Ort oder auf verbotene Weise kann ein Bußgeld von bis zu 250 zł oder eine Verwarnung nach sich ziehen (Art. 153 § 1 Punkt 4 des Ordnungswidrigkeitengesetzbuchs). Wer in einem Nationalpark oder Schutzgebiet vorsätzlich gegen die Regeln verstößt, fällt unter Art. 127 des Naturschutzgesetzes. Mehr dazu: wo du in Polen Pilze sammeln darfst.
Steuern
Die Befreiung gibt es wirklich. Art. 21 Abs. 1 Punkt 72 des Einkommensteuergesetzes für natürliche Personen (ustawa o podatku dochodowym od osób fizycznych, PIT) befreit Einkünfte aus dem Verkauf von Waldpilzen, Beeren, Waldfrüchten und wilden Kräutern, sofern du sie selbst oder mit engen Familienangehörigen sammelst. Wenn du die Pilze selbst gesammelt und an eine Aufkaufstelle oder, mit Zertifikat, auf einem Markt verkauft hast, schuldest du darauf in der Regel keine PIT.
Die Befreiung gilt nicht für:
- Pilze, die du von anderen gekauft und weiterverkauft hast. Organisiertes, regelmäßiges Ein- und Verkaufen kann das Finanzamt als Gewerbe behandeln,
- das Sammeln durch Freunde oder Nachbarn, die keine engen Familienangehörigen sind.
Es ist unklar, ob die Befreiung für Pilze gilt, die du selbst verarbeitest, zum Beispiel eingelegt oder getrocknet. Frag die KIS, bevor du Konserven verkaufst. Konserven sind ohnehin eine eigene Sache, denn ihre Herstellung zum Verkauf erfordert die Anmeldung beim Sanepid.
Wo Einkünfte nicht befreit sind und der Verkauf als Gewerbe gilt, deckt ab 2026 die nicht registrierte Tätigkeit (działalność nierejestrowana) Umsätze von bis zu 225 % des Mindestlohns je Quartal ab, das sind 10.813,50 zł (Art. 5 Abs. 1 des Unternehmerrechts, Prawo przedsiębiorców). Dieser Umsatz wird trotzdem in der PIT-Erklärung angegeben.
Der landwirtschaftliche Einzelhandel (rolniczy handel detaliczny) hilft hier nicht. Er umfasst Lebensmittel, in denen mindestens eine Zutat aus eigenem Anbau oder eigener Tierhaltung stammt (Art. 3 Abs. 3 Punkt 29b des Lebensmittel- und Ernährungssicherheitsgesetzes). Waldpilze sind keine Kulturpflanze.
Kurz gesagt
- Am einfachsten: eine Aufkaufstelle. Auf deiner Seite ist kein Zertifikat nötig, und auf die eigene Ernte fällt keine PIT an.
- Mehr Geld: ein Markt, aber nur mit Zertifikat und nach Abzug der Marktgebühr.
- Nein: Straßenrand, OLX, Verkauf von zu Hause.
- Sammle nur dort, wo es erlaubt ist, und nur Arten von der amtlichen Liste.
Quellen
- Verordnung des Gesundheitsministers über zum Verkauf zugelassene Pilze, konsolidierter Text, Dz.U. 2026 Pos. 258 (geprüft am 30. Okt. 2026)
- Verordnung vom 14. Nov. 2024 zur Änderung der Zertifikatsvorlage, Dz.U. 2024 Pos. 1686 (geprüft am 30. Okt. 2026)
- Lebensmittel- und Ernährungssicherheitsgesetz, Dz.U. 2026 Pos. 1399 (geprüft am 30. Okt. 2026)
- Waldgesetz, Dz.U. 2026 Pos. 663 (geprüft am 30. Okt. 2026)
- Naturschutzgesetz, Dz.U. 2026 Pos. 1315 (geprüft am 30. Okt. 2026)
- Verordnung über geschützte Pilzarten, Dz.U. 2014 Pos. 1408 (geprüft am 30. Okt. 2026)
- Ordnungswidrigkeitengesetzbuch, Dz.U. 2026 Pos. 1372 (geprüft am 30. Okt. 2026)
- Gesetz über öffentliche Straßen, Dz.U. 2025 Pos. 889 (geprüft am 30. Okt. 2026)
- Einkommensteuergesetz für natürliche Personen, Dz.U. 2026 Pos. 592 (geprüft am 30. Okt. 2026)
- Unternehmerrecht, Dz.U. 2025 Pos. 1480 (geprüft am 30. Okt. 2026)
- Money.pl: Grenze für nicht registrierte Tätigkeit 2026, 10.813,50 zł (auf Polnisch) (geprüft am 30. Okt. 2026)
- Sanitätsstation Parczew: Pilzhandel, 13. Aug. 2025 (auf Polnisch) (geprüft am 30. Okt. 2026)
- Bezprawnik: Pilzverkäufer am Straßenrand, 14. Okt. 2026 (auf Polnisch) (geprüft am 30. Okt. 2026)
- Wieści Rolnicze: Preise in Aufkaufstellen, 13. Sep. 2026 (auf Polnisch) (geprüft am 30. Okt. 2026)
- RMF24: Marktpreise, 20. Sep. 2026 (auf Polnisch) (geprüft am 30. Okt. 2026)
- Polsat News: Pfifferlingspreise, 23. Juli 2026 (auf Polnisch) (geprüft am 30. Okt. 2026)
- Interia Biznes: Pfifferlingspreise auf OLX, August 2026 (auf Polnisch) (geprüft am 30. Okt. 2026)
- Radio Kraków: Marktpilze ohne Zertifikat, 20. Okt. 2022 (auf Polnisch) (geprüft am 30. Okt. 2026)
- Rzeczpospolita: wann Pilzhandel zum Gewerbe wird (auf Polnisch) (geprüft am 30. Okt. 2026)
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